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Getrennte & Neue Wege

Wussten Sie schon? Das Wichtigste zur Brückenteilzeit auf einen Blick.

Arbeitszeit, die zum Leben passt. Dies ist wohl eines der größten Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der heutigen Zeit. Um Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Gestaltung der eigenen Arbeitszeit einzuräumen, traten zum 1. Januar 2019 neue Teilzeitbestimmungen in Form des sogenannten Brückenteilzeitgesetzes in Kraft. Angestellten mit Teilzeitwunsch wird somit eine feste Brücke zurück in die Vollzeitbeschäftigung gewährleistet. Doch was bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer/-in? Hier die wichtigsten Facts rund um die Frage: Was ist eigentlich neu?

Das Gesetz ermöglicht auf ein bis fünf Jahre zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. Voraussetzungen hierfür sind, dass Ihr Betrieb mehr als 45 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt (für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer/-innen beschäftigen, gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze: sie müssen nur einem von 15 Mitarbeiter/-innen den Anspruch gewähren) und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegenstehen. Die Angabe von Gründen seitens der Beschäftigten ist nicht notwendig. Das Arbeitsverhältnis muss jedoch länger als sechs Monate bestehen und der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Arbeitszeitumstellung eingereicht werden. Die Gesetzesänderung geht außerdem mit verschärften Darlegungs- und Erörterungspflichten für die Arbeitgeberseite einher (weitere Informationen hierzu finden Sie in der Grafik weiter unten).

Wie Sie Übergänge gelingend gestalten

Und auch das gehört dazu: Mitarbeitende wünschen sich andere Wege in Ihrem Haus oder verlassen Ihr Unternehmen ganz oder zeitweise. Dazu gehört es ebenso Austritte gut zu managen und Nachfolgen gelingend zu gestalten. Mit dem richtigen Ansatz können Sie aus diesen Phasen wichtige Impulse für Ihr Unternehmen gewinnen. Zumal es sich auch lohnt, mit ehemaligen Mitarbeitenden ein gutes Verhältnis zu pflegen – sei es, um neue Formen der Zusammenarbeit zu eruieren oder sie zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch zurückzugewinnen.